Familiengerichtliche Gutachten
Als Sachverständige für Familiengerichte liegt mir eine transparente, wertschätzende und nachvollziehbare Begutachtung besonders am Herzen.
Mein Ziel ist es, die Einvernehmlichkeit zwischen den Beteiligten zu fördern und familiengerichtliche Verfahren so zu begleiten, dass tragfähige Lösungen im Sinne der Kinder entstehen. So können Regelungen gefunden werden, die von den Familien mitgetragen werden und den betroffenen Kindern stabile Entwicklungsperspektiven sowie dem Familiensystem ein Stück Autonomie zurückgeben.

Ich bin Dipl. Sozialpädagogin (FH) und zertifizierte Gutachterin im familiengerichtlichen Verfahren mit einer Zusatzqualifikation gemäß § 163 Abs. 1 Satz 2 FamFG.
Zu folgenden familiengerichtlichen Fragestellungen des Familiengerichts erstelle ich ein familienpsychologisches Gutachten:
- elterliche Verantwortung
- Lebensschwerpunkt
- Betreuungsregelungen
- hochkonflikthafte Eltern
- Erziehungsfähigkeit
- Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB)
- Rückführung der Kinder in den elterlichen Haushalt
Ein weiterer fachlicher Bereich ist die familienpsychologische Begutachtung gemäß § 163 Abs. 2 FamFG, mit dem Ziel, ein Einvernehmen herzustellen.
Insbesondere hierbei kommt meiner systemischen Ausbildung und der damit verbundenen Haltung zum gesamten Familiensystem eine große Bedeutung zu und bietet dem Familiensystem eine Chance sich selbst zu organisieren und wieder Selbstwirksam agieren zu können.
Aktuell entwickle ich ein Konzept im Kontext familienpsycholgische Begutachtung gemäß § 163 Abs. 2 FamFG, in denen hochkonflikthafte Eltern prozesshaft in Einbezug des professionalen Helfersystems sowie mit systemische- familientherapeutische Ansätze begleitet werden, um eine elterliche Befähigung zum Wohle des Kindes wiederherzustellen. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung oder Sie können mich per E-Mail kontaktieren.